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In zwei Urteilen zu Konzessionsverfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach der mündlichen Verhandlung im vergangenen Dezember über Sachverhalte entschieden, die zu Beginn des Rechtsstreits eigentlich gar nicht strittig waren. Nun liegen die schriftlichen Begründungen der Urteile vor.
Welcher Kaufpreis kann für das Netz angesetzt werden kann, wenn ein neuer Konzessionär den Zuschlag der Gemeinde erhält? In welchem Umfang muss das Netz an den neuen Konzessionär übereignet werden? Zwei Fragen, die immer wieder Anlass zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten geben, deren höchstrichterliche Klärung noch aussteht. Wer jetzt im Zuge zweier Verfahren, die beim Bundesgerichtshof anhängig w
Dienstag, 6.05.2014, 09:10 Uhr
Fritz Wilhelm
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